Unsere Leistungen
Vorbeugender Brandschutz (Bauwesen)
Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz
Konzept-, Entwurfs- und Genehmigungsphase:
- Brandschutzkonzepte (Brandschutznachweise für Baugenehmigungsverfahren)
- Brandschutztechnische Stellungnahmen
- Due Diligence (brandschutztechnische Bestandsbewertung)
- Bestuhlungs- und Rettungswegeplänen (§ 44 (5) MVStättVO bzw. § 12 (1) BauPrüfVO)
- Brandschutztechnische Beratungsleistungen, wie
- Unterstützung von Entwurfsverfassern bei der Brandschutzplanung (z.B. Einträge in Grundrissen)
- Abstimmungsgespräche mit Beteiligten
- Beratungsleistungen im Objekt oder telefonisch
Ausführungsphase
- Fachbauleitung Brandschutz
- Brandschutztechnische Baubegleitung und sonstige Beratungsleistungen
Betrieblicher Brandschutz
- Betreuung als externer Brandschutzbeauftrager
- Brandschutzordnungen
- Feuerwehrpläne
- Stellungnahmen zur betrieblichen Sicherheitsorganisation
- Brandschutztechnische Beratungen und Betreuungen, wie
- Begleitung von wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörden bzw. Brandverhütungsschauen durch die Feuerwehren
- Beratungen zur brandschutztechnischen Genehmigungssituation (u.a. Akteneinsichten bei Bauaufsichtsbehörden)
- Begleitungen von Brandschutzübungen
- Allgemeine Beratungen zu Belangen des betrieblichen Brandschutzes
Arbeitssicherheit
- Sicherheitstechnischer Dienst: Sicherheitstechnische Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG und DGUV Vorschrift 2)
- Stellungnahmen zur betrieblichen Sicherheitsorganisation
- Unterstützung des betrieblichen Fremdfirmenmanagements, wie
- Koordination Zusammenwirken mehrerer Unternehmen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordination (sog. SiGeKo) auf Baustellen
- Beratungen und Betreuungen, wie das Erstellen von und Mitwirken an
- Gefährdungsbeurteilungen
- Gefahrstoffkatastern
- Betriebsmittelkatastern
- Unterweisungen
- Wirksamkeitskontrollen
Veranstaltungssicherheit
- Sicherheitskonzepte für Versammlungsstätten und sonstigen Veranstaltungen
- Begleitung von Veranstaltungen, z.B. in der Funktion
- Veranstaltungsleitung (§ 38 MVStättVO bzw. SBauVO)
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik (§ 40 MVStättVO bzw. SBauVO)
- Stellungnahmen zur betrieblichen Sicherheitsorganisation
- Beratungen zur Veranstaltungssicherheit
Evakuierung und Räumung
- Evakuierungskonzepte
- Flucht- und Rettungspläne
- Stellungnahmen zur betrieblichen Sicherheitsorganisation
- Beratungen und Betreuungen, wie
- Optimierungen der betrieblichen Notfallorganisation / Krisenmanagement
- Begleitung von Evakuierungs- und Räumungsübungen
Prüfung und Bescheinigung Bauvorlagen
(gilt nur in Nordrhein-Westfalen)
Planungsphase:
Prüfung bautechnischer Nachweise zum Brandschutz in der Funktion als staatlich anerkannter Sachverständiger (§ 68 BauO NRW) mit anschließender Bescheinigung.
Erforderlich für:
- Nichtwohngebäude der Gebäudeklasse 3 (kein Sonderbau)
- Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 (kein Sonderbau)
- Mittelgaragen
Ausführungsphase:
Bescheinigung der Umsetzung des Bauvorhabens (hinsichtlich Brandschutz) in der Funktion als staatlich anerkannter Sachverständiger (§ 84 BauO NRW) nach Durchführung von stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung.
Seminare und Schulungen
- Aus- und Weiterbildungen von Brandschutzhelfern (nur Theorie)
- Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten (in Verbindung mit Kooperationspartnern)
- Aus- und Weiterbildung von Veranstaltungsleitern
- Ausbildung von Evakuierungskoordinatoren und -helfern
- Individuelle Schulungen zu den Themen Brandschutz, Arbeitssicherheit, Veranstaltungs- und Besuchersicherheit sowie Evakuierung und Räumung







